Tipps und Urteile
Der Text „Wir sind ein junges, dynamisches Team mit Benzin im Blut und suchen Verstärkung“ in einer Stellenanzeige stellt keine Diskriminierung des Alters dar. Ein Entschädigungsanspruch und Schadensersatzanspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz lässt sich daraus nicht herleiten. (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 17.10.2023, Aktenzeichen 2 Sa 61/23)
Mit dem oben wiedergegebenen Text hatte eine Autowerkstatt, die, 9 Mitarbeiter beschäftigte, wie sich im Laufe des Rechtsstreits herausstellte, auf einer Internetplattform um neue Mitarbeiter geworben. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern habe ein durchschnittlicher Bewerber diese Stellenausschreibung nicht so verstehen müssen, dass die Firma einen Arbeitnehmer mit niedrigem Lebensalter zu Stellenbesetzung suchte. Denn eine allgemeingültige Definition von „jung“ würde nicht bestehen. Die Stellenausschreibung habe sich an eine Vielzahl von Menschen gerichtet. Es handele sich um eine „überspitzte, ironische, nicht ernsthaft gemeinte, in der Form eines Werbeslogans gehaltene Beschreibung der zu besetzenden Stelle in ihrem Arbeitsumfeld.“ Es werde aus dem Gesamtkontext und der Formulierung „mit Benzin im Blut“ in der Anzeige verdeutlicht, dass es sich um keine ernsthafte und realistische Anforderung an einen Bewerber handele, sondern um eine „übertriebene Selbstdarstellung … des insbesondere Kraftstoffe anbietenden Betriebes samt seiner Belegschaft in der Form einer Werbung …“ und das werde auch einem objektiven und durchschnittlichen Betrachter deutlich.
Bewertung / Tipp:
Da kann man auch anderer Auffassung sein.
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat sich große Mühe gegeben, um herauszufinden, wie in der Bevölkerung der Begriff „jung“ und „alt“ interpretiert wird. Einer Befragung zufolge, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht wurde, wird als Grenze, ab der man in Deutschland durchschnittlich als alt bezeichnet wird, am häufigsten bei 60 Jahren angesetzt. Viele Menschen hätten aber auch diese Grenze bei 70 Jahren oder auch bei 50 oder 65 Jahren angesetzt. Je jünger man ist, desto niedriger setzt man das Alter für den Begriff „alt“ an. Das Landesarbeitsgericht folgert daraus, dass der Begriff „jung“ nicht geeignet sein könne, eine Gruppe zu definieren, die eine schlechtere Behandlung erfährt als eine andere Gruppe. Daher erscheine es schwierig, auszulegen, wie dieser Begriff von einem durchschnittlichen Bewerber verstanden werde. Naja …
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) will eine Benachteiligung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen (§ 1 AGG).
Bei einem Verstoß eines Arbeitgebers dagegen ergibt sich ein Anspruch auf Schadensersatz und auf Schmerzensgeld (§ 15 AGG). Sie müssen im Falle der Geltendmachung solcher Ansprüche § 15 Abs. 4 AGG beachten. Es gilt eine Frist von 2 Monaten, die bei Bewerbungen mit dem Zugang der Ablehnung beginnt beginnt, bei sonstigen Diskriminierungen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie als Beschäftigter davon Kenntnis erhalten.
In einem anderen Gesetz findet sich eine 2. Frist, die zu beachten ist: Eine Klage auf Entschädigung muss innerhalb von 3 Monaten, nachdem der Anspruch schriftlich geltend gemacht worden ist, erhoben werden (§ 61b Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)).
Weitere Urteile und Beiträge zum Benachteiligungsverbot nach dem AGG finden Sie hier:
https://www.anwalt-fuer-arbeitsrecht-bremen.de/tipps-und-urteile/tipps-und-urteile-zum-arbeitsrecht-2022/schmerzensgeldanspruch-wegen-benachteiligung
https://www.anwalt-fuer-arbeitsrecht-bremen.de/tipps-und-urteile/2023/frauen-haben-einen-anspruch-auf-das-gleiche-entgelt-wie-maenner-fuer-gleiche-oder-gleichwertige-arbeit
https://www.anwalt-fuer-arbeitsrecht-bremen.de/tipps-und-urteile/2023/entschaedigung-fuer-schwerbehinderte-rechtsanwaeltin
https://www.anwalt-fuer-arbeitsrecht-bremen.de/tipps-und-urteile/2015/urteil-arbeitsrecht-schwangerschaft
https://www.anwalt-fuer-arbeitsrecht-bremen.de/tipps-und-urteile/tipps-und-urteile-zum-arbeitsrecht-2021/diskriminierung-wegen-elternschaft-in-das-gesetz
(einggestellt am 07.02.2024)

