Nach der Kündigung

  • Bleiben Sie ruhig und handeln Sie mit Plan. Dabei helfe ich Ihnen.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen.
  • Eine Kündigung kann man in der Regel nur anfechten, wenn man innerhalb von 3 Wochen, nachdem man die Kündigung erhalten hat, eine Klage vor einem Arbeitsgericht erhebt.
  • Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend zu melden.
  • Wenn Sie zum Zeitpunkt des Erhalts der Kündigung arbeitsunfähig erkrankt sind und die Erkrankung sich über das Ende der Kündigungsfrist hinaus zieht, sollten Sie sich auch nach Ende der Kündigungsfrist die Krankheit von Ihrem Arzt durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigen lassen. Nach Ende der Kündigungsfrist haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Das Krankengeld ist höher als das Arbeitslosengeld. Ausserdem beginnt in diesem Fall Ihre Arbeitslosigkeit später. Das ist besonders im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber die Bezugsdauer des ALG I erheblich verkürzt hat, wichtig.
     
  • Zu einem Besprechungstermin mit mir bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • die Kündigungserklärung
  • Ihren schriftlichen Arbeitsvertrag
  • Wenn möglich, eine Kopie des Tarifvertrages, sofern ein Tarifvertrag für Ihr Arbeitsverhältnis gilt
  • Eine Kopie des Interessenausgleichs und des Sozialplans, falls vom Betriebsrat abgeschlossen
  • Eventuell erteilte Abmahnungen
  • Ihre letzte Vergütungsabrechnung und Ihre letzte Dezember-Vergütungsabrechnung
  • Falls Sie rechtsschutzversichert sind, Benennung der Versicherungsgesellschaft und der Versicherungsnummer