Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das § 167 Sozialgesetzbuch (SGB) IX dem Arbeitgeber zwingend vorschreibt, wenn das Beschäftigungsverhältnis von schwerbehinderten Menschen wegen personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten gefährdet ist.
Das Verfahren ist ebenfalls für alle Arbeitnehmer (also auch nicht behinderte Arbeitnehmer) zwingend vorgeschrieben, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen erkrankt sind.
Ziel des Verfahrens ist es, Krankheitsursachen bezw. Schwierigkeiten am Arbeitsplatz zu erkennen und frühzeitig Abhilfe zu schaffen, damit das Arbeitsverhältnis erhalten werden kann.
Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung das Ziel verfolgt, krankheitsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Krankheitsbedingte Kündigungen führen in der Regel zu Langzeitarbeitslosigkeit. Leztlich ging es darum, den Sozialkassen Kosten zu ersparen.

(Das BEM ist nicht zu verwechseln mit dem des Öfteren von Arbeitgebern noch praktizierten sogenannten „Krankenrückkehrgespräch“. Ein „Krankenrückkehrgespräch“ hat eher repressiven Charakter, dahinter steckt das Drohen mit dem erhobenen Zeigefinger.)

Der Arbeitgeber wird durch das Gesetz nicht unmittelbar gezwungen, ein BEM durchzuführen. Das Gesetz enthält keine Sanktionsvorschrift. Wenn der Arbeitgeber allerdings eine krankheitsbedingte Kündigung ausspricht, ohne das BEM ernsthaft versucht zu haben, wird für ihn eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht erheblich schwerer durchsetzbar.
Jeder vernünftig und wirtschaftlich denkende Arbeitgeber wird dafür sorgen, dass in seinem Betrieb ein BEM- Verfahren eingeführt wird.

Der Betriebsrat soll nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kein Mitbestimmungsrecht bei der Frage, ob ein BEM im Betrieb eingeführt wird, haben.
Wenn es aber durchgeführt wird, hat der Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei der Ausgestaltung des Verfahrens. Das Gesetz gibt nicht vor, wie das Verfahren ausgestaltet werden muss. Vielmehr ergibt sich aus ihm ein Gestaltungsauftrag an die betrieblichen Akteure.

Ich unterstütze Sie als Betriebsrat bei der Einführung eines Verfahrens zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und berate Sie bei der Durchführung konkreter Verfahren und Gespräche mit dem Arbeitgeber.

Als schwerbehinderten Menschen und als langzeiterkrankter Arbeitnehmer berate und coache ich Sie bei der Durchführung des Verfahrens, ich helfe Ihnen, den Kontakt zu den Akteuren aufzunehmen und zu halten, um einen für Sie zufriedenstellenden Abschluss zu erreichen.