Vor der Kündigung

Häufig ahnt man aufgrund von betrieblichen Entwicklungen schon, dass eine Kündigung „in der Luft liegt“. Ich rate Ihnen:

  • Zu Personalgesprächen immer ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens hinzuziehen. Sie benötigen ihn als Fürsprecher und auch dringend als Zeugen. (Ein Personalgespräch ist in der Regel kein „Gespräch unter vier Augen“, wo hinterher „Aussage gegen Aussage“ steht. Sie haben einen möglichen späteren Zeugen vor sich sitzen! In einem späteren Prozess sind Sie Partei und auch Ihre Arbeitgeberin, die X-GmbH, ist Partei. Der Personalchef XYZ ist Zeuge.)
  • Erkundigen Sie sich vorab nach dem beabsichtigten Inhalt des Gesprächs, fragen Sie, wer daran teilnehmen soll.
  • Selbstverständlich dürfen Sie sich Notizen machen. Nehmen Sie Stift und Notizblock mit.
  • Wenn Ihnen konkretes Fehlverhalten vorgeworfen wird, nehmen Sie nicht sofort Stellung dazu. Die Sachlage ist in aller Regel viel zu komplex, um spontan und unter Schock etwas zu erst in einem Gespräch erhobenen Vorwürfen zu äußern. Beraten Sie sich erst mit mir. Unterschreiben Sie jetzt keine vertraglichen Vereinbarungen und auch nichts, das Sie nicht von vorne bis hinten genau verstehen. Bitten Sie den Arbeitgeber, Ihnen solche Schriftstücke zur Prüfung mit nachhause zu geben.


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