Betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung?

Ich bin spezialisiert auf das Kündigungsschutzrecht. Hier habe ich ein über viele Jahre hinweg erworbenes Spezialwissen. Ich biete Ihnen:

  • Genaue rechtliche Prüfung
    Im Rahmen einer Erstberatung untersuche ich die Kündigung auf jeden nur irgendwie denkbaren rechtlichen Fehler.
  • Ausführliche, persönliche Beratung
    Die bestmögliche, ausführliche individuelle Beratung meiner Mandanten ist das wichtigste Ziel meiner Arbeit. Im ersten Beratungsgespräch erhalten Sie von mir eine Erstbewertung der Rechtslage. Ich gebe Ihnen eine Einschätzung zum weiteren Verlauf und Potenzial des Falles. Gemeinsam entscheiden wir auf dieser Basis, was weiter sinnvoll ist. Ich stimme Ziele und Strategie mit Ihnen ab und erkläre Ihnen das weitere Vorgehen und den Gang des Verfahrens. Sie werden zusätzlich immer schriftlich informiert. Sie können beruhigt auf meine Erfahrung vertrauen.
  • Höchstmögliche Abfindung
    Wenn der Arbeitsplatz nicht gerettet werden kann (oder soll), dann helfe ich Ihnen, die höchstmögliche Abfindung zur sozialen Abfederung dieser bedrohlichen Situation zu bekommen.
  • Sicherung aller Ihrer Ansprüche
    Ich sorge auch dafür, dass alle weiteren im Zusammenhang mit der Kündigung bestehenden Ansprüche gesichert und erfüllt werden, beispielsweise Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung, Arbeitszeugnis.
  • Vermeidung von Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur
    Und das so, dass es später keine bösen Überraschungen und Schwierigkeiten mit der Arbeitsagentur gibt.

Bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen und vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit mir. Im Rahmen meiner langjährigen Tätigkeit als Gewerkschaftssekretär mit Rechtsschutzaufgaben und als Rechtsanwalt habe ich Tausende von Kündigungsschutzprozessen geführt. Auf der Basis dieser Erfahrungen und ständiger Fortbildung im Kündigungsschutzrecht erreiche ich das bestmögliche Ergebnis für Sie.

Bitte beachten Sie, dass eine gesetzliche Frist von 3 Wochen besteht, innerhalb derer eine Kündigung gerichtlich angefochten werden muss. Meine wichtigsten Hinweise für das Verhalten nach der Kündigung finden Sie hier .

Tipps vor der Kündigung und nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses von Ralf Bonkowski - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Bremen: