Tipps und Urteile

Wie berechnet man Fristen im Arbeitsrecht?
Diese Frage stellt sich in Rechtsangelegenheiten immer wieder einmal.
Die Gesetzessprache ist juristisch hoch ziseliert und spröde (§§ 186 bis 193 BGB). Deshalb gebe ich hier einmal eine ganz einfache fallbezogene Erläuterung bezogen auf spezielle Situationen im Arbeitsrecht.

Beispiel:
Wie man die Wochenfrist für Einspruch gegen ein Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts berechnet / wie man die Wochenfrist  für die Anhörung des Betriebsrats bei einer ordentlichen Kündigung berechnet:

Das Urteil / die Anhörungsunterlagen wurde / n am Donnerstag, den 22.07.2021 zugestellt / einem Empfangsberechtigten des Betriebsrats übergeben. Fristablauf ist um Mitternacht des darauf folgenden Donnerstag, den 29.07.2021. Fristablauf ist also immer am namensgleichen Tag der Folgewoche.

Beispiel:
Wie man die 3-Tages-Frist für die Anhörung des Betriebsrats bei einer außerordentlichen Kündigung berechnet:

Eingang der Anhörungsunterlagen beim Betriebsrat am Freitag, den 23.07.2021.
Der 1. Tag wird nicht mitgezählt. Fristablauf ist Montag, der 26. 07. 2021,24 Uhr.

Beispiel:
Wie man die 3-Wochen-Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage berechnet:

Das Kündigungsschreiben ist dem Arbeitnehmer am Donnerstag, den 22.07.2021 zugegangen. Ich nehme mir dann einen Kalender und zähle von „Donnerstag zu Donnerstag“. Also am 29.07.2021 läuft eine Woche ab, am 05.08.2021 die 2. Woche und am 12.08.2021 um Mitternacht die 3. Woche. Der namensgleiche Tag nach 3 Wochen ist es also.

Beispiel:
Wie man die Monatsfrist für einen Widerspruch gegen einen Bescheid des Integrationsamtes berechnet:

Zustellung des Bescheids am 23.07.2021. Die Frist läuft ab am 23.08.2021 um Mitternacht. Also sehe ich mir an, welche Benennung der Tag des Zugangs des Bescheids hat („23.“). An dem Tag des Folgemonats mit derselben Benennung (also wieder „23.“) ist der Fristablauf.

Was gilt, wenn der letzte Tag einer Frist auf einen Sonntag, einen Samstag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt:
Dann ist Fristablauf der darauffolgende Werktag.
Beispiel:
Zugang eines Kündigungsschreibens am Samstag, den 24.07.2021. Ablauf der 3-Wochen-Frist nicht am Samstag, den 14.08.2021, sondern am darauffolgenden Montag, den 16.08.2021.
(eingestellt am 22.07.2021)