Tipps und Urteile

Vorwurf von 4 Tötungsdelikten gegen eine Arbeitnehmerin einer Einrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen: das Arbeitsgericht darf das Verfahren nicht aussetzen, bis im Strafverfahren ein Gutachten über die Schuldunfähigkeit der Arbeitnehmerin erstellt ist (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Oktober 2021 Az. 11 Ta 1120/21).
Die Arbeitgeberin, die eine Einrichtung betreibt, die Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderungen anbietet, hatte das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin fristlos gekündigt. Die Kündigung wurde als verhaltensbedingte Kündigung und auch als personenbedingte Kündigung ausgesprochen.
Das Arbeitsgericht Potsdam setzte das Verfahren aus, um das Ergebnis eines Gutachtens über die Schuldunfähigkeit der Klägerin abzuwarten. Dies Gutachten soll in dem laufenden Strafverfahren gegen die Arbeitnehmerin eingeholt werden.
Die Arbeitgeberin erhob sofortige Beschwerde gegen den Beschluss zur Aussetzung des Verfahrens. Dieser Beschwerde gab das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg statt.
Grund: für eine personenbedingte Kündigung komme es nicht darauf an, ob die Arbeitnehmerin bei ihren Taten schuldhaft gehandelt hat oder nicht. Auf jeden Fall fehle ihr bei einem solchen Delikt die Eignung für die ausgeübte Tätigkeit. Dafür ist es unerheblich, ob sie die Tötungen im Zustand der Schuldunfähigkeit oder im Zustand der Schuldfähigkeit begangen hat.
Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht muss also fortgeführt werden.

Erläuterung:
Das ist hier sicher ein ganz außergewöhnlicher Fall der personenbedingten Kündigung.
Es geht dabei um Gründe, die dazu führen, dass der Arbeitnehmer aufgrund persönlicher Umstände oder Eigenschaften nicht mehr beschäftigt werden kann. Der wichtigste Fall, in dem die personenbedingte Kündigung eine Rolle spielt, ist die Arbeitsunfähigkeit wegen Erkrankung. Darauf, ob der personenbedingte Grund durch Verschulden des Arbeitnehmers entstanden ist, kommt es nicht an.
(eingestellt am 08.11.2021)