Tipps und Urteile

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein Betriebsrat nicht darauf verwiesen werden kann, anstelle einer Präsenzschulung ein kostengünstiges Webinar zu besuchen (Beschluss vom 07.02.2024, Aktenzeichen 7 ABR 8/23, Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.2024).
In diesem Fall handelte es sich um eine Fluggesellschaft, in der gemäß Tarifvertrag eine Personalvertretung gewählt wurde, deren Schulungsanspruch sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richtet. Die Arbeitgeberin zahlte die Seminargebühr für zwei Mitglieder, jedoch nicht die Übernachtungs- und Verpflegungskosten, mit der Begründung, dass derselbe Seminaranbieter auch ein Online-Webinar anbot, bei dem diese Kosten entfallen würden.
Die Personalvertretung war vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf erfolgreich. Sie hatte die Bezahlung der Übernachtungs- und Verpflegungskosten geltend gemacht. Das Bundesarbeitsgericht betonte, dass die Personalvertretung wie auch der Betriebsrat einen Beurteilungsspielraum hat, einschließlich der Entscheidung darüber, ob die Teilnahme an einem Webinar oder einer Präsenzveranstaltung notwendig ist.

Bewertung / Tipp:
Diese Entscheidung ist zu begrüßen. Erfahrene Betriebsräte wissen aus persönlicher Erfahrung, dass Präsenzseminare eine deutlich produktivere Lernatmosphäre bieten als Webinare. Die Möglichkeit, Themen direkt mit dem Referenten und anderen Teilnehmern zu diskutieren, führt zu einem effektiveren Lernerfolg als dies über einen Bildschirm möglich wäre. Deshalb rate ich Ihnen ausdrücklich dazu, sich nicht auf Webinare verweisen zu lassen, wenn Sie es aus den genannten Gründen nicht wollen. 
(eingestellt am 15.02.2024)