Tipps und Urteile 2018

Rassistische Äußerungen auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite mit gleichzeitiger Erkennbarkeit des Arbeitgebers können eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.
(Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 27.02.2018, Aktenzeichen 1Sa 515/17)

Die Arbeitgeberin war die zu 100 % der Stadt gehörende Straßenbahngesellschaft. Neben anderen Geschmacklosigkeiten hatte der Arbeitnehmer auf einer rechtsradikalen Facebook-Seite das Bild einer schwangeren Ziege gepostet, mit einer Sprechblase „Achmed, ich bin schwanger“. Er hatte daneben ein Bild von sich selbst in einer Straßenbahnfahreruniform eingestellt und seinen Beruf als „Straßenbahnfahrer“ angegeben.
Zur Rechtfertigung berief er sich unter anderem auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Es handele sich schlichtweg um eine satirisch verbrämte Anspielung auf das Gedicht von Jan Böhmermann.
Das sah das Sächsische Landesarbeitsgericht anders: „Entgegen der Auffassung des Klägers kann das Ziegenfoto nicht als satirischer ohne die angesprochene Bevölkerungsgruppe verletzender Beitrag ausgelegt werden. Es handelt sich hier nicht um eine von der Meinungsfreiheit geschützte Satire im Sinne einer literarischen Gattung, die ironisch witzig, bissig oder höhnisch menschliche Schwächen, Laster, Torheiten und anderes darstellt und die zum Schmunzeln und/oder zu Auseinandersetzungen mit diesen Schwächen etc. einlädt. Das Ziegenfoto hat nichts mit Satire zu tun, sondern enthält ausschließlich eine menschenverachtende und menschenherabwürdigende „Botschaft“. Eine solche Schmähkritik ist von der Meinungsfreiheit nicht geschützt.“

Eine Abmahnung, so das Sächsische Landesarbeitsgericht, sei im vorliegenden Fall nicht erforderlich gewesen, weil es sich um eine so schwerwiegende Pflichtverletzung gehandelt habe, dass eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich – und auch für den Arbeitnehmer erkennbar – ausgeschlossen war.

Kommentar: Ein sehr begrüßenswertes und sehr sorgfältig begründetes Urteil des sächsischen Landesarbeitsgerichts!
(eingestellt am 13.07.2018)