Tipps und Urteile 2015

Änderung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Sonderzahlungen und zum Weihnachtsgeld 
(BAG, Urteil vom 13.05.2015, Az.10 AZR 266/14)

Das BAG hat seine Rechtsprechung zum Weihnachtsgeld geändert. Im Jahr 1996 hatte das Gericht entschieden, dass bei mehrfachen freiwilligen und vorbehaltlosen Zahlungen in unterschiedlicher Höhe von Seiten des Arbeitgebers der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen könne, der Arbeitgeber wolle sich auch für die Zukunft zu Zahlungen an den Arbeitnehmer verpflichten. Diese Rechtsprechung hat das Gericht in diesem Jahr ausdrücklich aufgegeben.  

Nach dem neuen Urteil ist auch bei dreimaligen Zahlungen des Arbeitgebers in wechselnder Höhe von einem Bindungswillen des Arbeitgebers auszugehen. Wenn sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, in welcher Höhe der Arbeitgeber sich dauerhaft binden will, läuft die Rechtsprechung des BAG meines Erachtens darauf hinaus, dass dann ein Anspruch des Arbeitnehmers in Höhe des Durchschnittswertes der bisherigen Weihnachtsgeldzahlungen besteht. 

Das Urteil findet nicht nur auf das sogenannte Weihnachtsgeld Anwendung, sondern auch auf alle mehrfachen freiwilligen und vorbehaltlosen Zahlungen von Seiten des Arbeitgebers.