Tipps und Urteile 2015
Darf ein Arbeitsverhältnis während der Krankschreibung gekündigt werden? Darf während des Urlaubs gekündigt werden?
Es kommt öfters vor, dass Gerichtstermine nicht ganz pünktlich beginnen können. Die Termine sind nicht völlig exakt planbar. Wenn ich dann warten muss, warte ich gerne nicht im Gerichtsflur, sondern im Gerichtssaal. So konnte ich die Verhandlung zu einem Fall beobachten, in dem der Kläger nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten war. Er hatte die Klage selbst beim Gericht eingereicht.
Empört trug er vor, dass er arbeitsunfähig krank gewesen sei, als er die betriebsbedingte Kündigung in seinem Briefkasten gefunden habe. Schon deshalb sei die Kündigung nach seiner Auffassung unwirksam. Die geduldige Richterin benötigte sehr lange, um ihm zu erklären, dass das Gesetz die Kündigung während der Arbeitsunfähigkeit nicht verbietet.
Es handelt sich hier um einen weit verbreiteten Irrtum im Arbeitsrecht. Auch in den Seminaren für Betriebsräte, die ich von Zeit zu Zeit teame, wird gelegentlich diese Rechtsauffassung vertreten. Also nochmal: Auch während einer Krankschreibung darf gekündigt werden. Und auch während eines Urlaubs darf gekündigt werden.
Der hinter dieser Auffassung stehende Gedanke ist keineswegs abwegig. So hieß es früher auch im Arbeitsgesetzbuch der DDR (§ 58, Buchstabe b):
„Der Betrieb darf Werktätigen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, während Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs nicht fristgemäß kündigen.“