Tipps und Urteile 2019

Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann sich aus der Datenschutzgrundverordnung begründen. (Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt vom 23.11.2018, Aktenzeichen 5 Sa 7/17)
Das LAG Sachsen-Anhalt hat in dieser Entscheidung festgestellt, dass sich aus Art 17 der Datenschutzgrundverordnung ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Arbeitnehmers ergeben kann, wenn die Abmahnung für die Zwecke, für die sie in die Personalakte aufgenommen wurde, nicht mehr benötigt wird.
Nach dieser Vorschrift hat der Betroffene das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, wenn die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. Der „Betroffene“ ist im vorliegenden Fall der Arbeitnehmer, der „Verantwortliche“ der Arbeitgeber. Auch eine Personalakte aus Papier, so das LSG, ist ein “Datensystem“ im Sinne der DSGVO.

Bewertung:
Aus der Entscheidung ergibt sich, dass sich auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte ergeben kann. Eine Abmahnung soll aus Arbeitgebersicht dazu dienen, entweder den Arbeitnehmer zu vertragstreuem Verhalten zu bewegen oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses vorzubereiten. Der Arbeitgeber benötigt die Abmahnung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr für diese Zwecke.
Vor Inkrafttreten der DSGVO war ein Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Ende des Arbeitsverhältnisses und damit der Erfolg einer Klage vor dem Arbeitsgericht zweifelhaft. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gab es nämlich nach Ansicht vieler Arbeitsgerichte kein Rechtsschutzbedürfnis für eine entsprechende Klage mehr. Richtig weist das LAG Sachsen-Anhalt darauf hin, das sich das seit Bestehen der DSGVO geändert hat.

Tipp: Ob eine Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte juristisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Nicht alles, was juristisch möglich ist, ist immer auch im praktischen Leben sinnvoll. Sie sollten sich, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben sollten, dazu beraten lassen, ob ein solcher Schritt Ihnen etwas bringt. Je nach Ihrer individuellen juristischen und wirtschaftlichen Lage kann eine Klage sinnvoll sein oder auch nicht sinnvoll.
(Eingestellt am 01.10.2019)